

Konditionen
Abrechnung
Psychotherapeutische Leistungen und Kriseninterventionen können über die Krankenkasse abgerechnet werden. Hingegen werden die Kosten für psychologische Beratungen von den Krankenkassen nicht übernommen.
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Die Zusammenarbeit mit meinem Kollegen, Dr. med. Daniel Teichman, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, macht es möglich, bei entsprechender Indikation über die obligatorische Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abzurechnen (delegierte Psychotherapie).
Ab Juli 2022 werde ich psychotherapeutische Leistungen in eigener fachlicher Verantwortung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) abrechnen können. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist eine ärztliche Anordnung erforderlich (wie bis anhin z. B. für Physiotherapie).
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Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, trägt die Krankenkasse einen Anteil der Behandlungskosten. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse, wie viel sie übernimmt.
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Falls Sie Ihre Krankenkasse nicht einbeziehen möchten, können Sie die Kosten für eine Psychotherapie oder Krisenintervention auch selbst übernehmen. Die Kosten für psychologische Beratungen müssen Sie in jedem Fall selbst tragen.
Termine
Unsere Terminvereinbarungen sind verbindlich. Sind Sie verhindert, bitte ich Sie, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, ansonsten wird die Stunde verrechnet.